ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Booking
Ich arbeite nach Terminen im Auftrag, darum müssen Shootings rechtzeitig beginnen und beendet werden können. Ein pünktliches Erscheinen ist daher von grosser Wichtigkeit. Schauen Sie sich deswegen bitte den Anfahrtsweg vorab genau an (Google Maps o.ä.) Anmeldungen und Buchungen mit konkreter Terminabsprache (Bestätigung) sind verbindlich und müssen pünktlich eingehalten werden.

Verschiebung
Es ist in der Regel nicht mehr möglich, freie Termine aufgrund von kurzfristigen Verschiebungen oder Absagen neu zu belegen. Gerne versuche ich hierbei so kulant wie möglich zu sein, jedoch kann ich bei einer Verschiebung oder Absage den Ausfall in Rechnung stellen. Bei schlechtem Wetter können wir den Termin entsprechend neu planen. Fällige Entschädigung: Weniger als 48h vor dem vereinbarten Termin 25% der Auftragssumme, weniger als 24h vor dem vereinbarten Termin 50% der Auftragssumme. Unentschuldigtes Fernbleiben oder eine Absage oder Verschiebung weniger als 1Std. vor dem vereinbarten Termin entspricht einer Stornierung. Ab zwei darauffolgenden Verschiebungen < 48h kann ich den Ausfall bzw. die volle Auftragssumme voll in Rechnung stellen. 

Stornierung
Bei einer Stornierung weniger als 48h vor dem vereinbarten Termin beträgt die Entschädigung 50% der Auftragssumme. Kommt es weniger als 24h vor dem vereinbarten Termin zu einer Stornierung, werden 80% der Auftragssumme fällig. Ein unentschuldigtes Fernbleiben oder bei einer Stornierung weniger als 2h vor dem vereinbarten Termin sind 100% der Auftragssumme zu zahlen. Ausgenommen hiervon sind aus Planungsgründen Hochzeiten sowie Buchungen, deren voraussichtliche Dauer inklusive Anfahrt 5 Stunden oder mehr beträgt. Bei einer Stornierung innerhalb 30 Tagen vor dem vereinbarten Termin bleiben in einem solchen Fall 50% der Auftragssumme fällig. Wurden bereits aufwändige Leistungen erbracht bsp. Vorabklärungen, Scouting, Mieten, Reservationen, Setbau, so kann ich diese Aufwände voll in Rechnung stellen. 

Verspätung
Eine Verspätung von 20 Min. ohne persönliche Benachrichtigung per Telefon gilt als Stornierung. Bei einer Verspätung von unter 20 Min. versuche ich die Zeit nach Möglichkeit anzuhängen, sofern dadurch keine Mehrkosten entstehen (Mieten, Honorare für Models, Assistenten etc.)

Gutscheine
Gutscheine sind - sofern nicht anders angegeben - 1 Jahr nach Ausstellungsdatum gültig.

Offerten
Sämtliche Offerten werden nach aktuellem Informationsstand und nach aktueller Preisliste erstellt. Ändert sich die Ausgangslage oder der Umfang (z.B. die Dauer oder die Location) eines Auftrags, so ist die Offerte ungültig und es muss eine neue erstellt werden. Ändert der Kunde die Ausgangslage oder den Leistungsumfang und kommuniziert dies (z.B. mit einem letzten Briefing), so ist keine neu angepasste Offerte zwingend zu erstellen. In diesem Fall verrechne ich den neu effektiven Aufwand nach Preisliste. Ändert der Kunde die Ausgangslage oder den Leistungsumfang ohne dies zu kommunizieren, so kann ich den effektiven Aufwand nach Preisliste und ohne neue Offerte in Rechnung stellen.

Zahlungshinweis und Deposit
Es ist eine Vorauszahlung von 50% der Gesamtsumme bei einer Buchung fällig. Die Zahlung kann via Bankverbindung oder Twint erfolgen. Die Bankverbindung ist auf der Rechnung angegeben. Mit dem Zahlungseingang erfolgt eine schriftliche Buchungsbestätigung an den Kunden und die Terminzusage von Seiten des Fotografen ist verbindlich.

Mahnkosten & Verzugszinsen
Erinnerung: CHF 0.- Mahnung: CHF 25.-, Betreibungsandrohung: CHF 50.-. Der Verzugszins beträgt 5% der geschuldeten Summe. Die Kosten des Zahlungsbefehls und einer eventuellen Betreibung gehen in vollem Umfang zu Lasten des Schuldners.

Wichtiges zum Fotoshooting Auftrag
Jeder Auftrag wird mit bestmöglichen Bemühungen und höchstmöglichem Standard erledigt. Ein Fotoshoot ist ein gemeinsamer Prozess, bei dem der Kunde seine Anforderungen, Wünsche und Ideen einbringt und das Resultat vor Ort überprüft. Ich gebe keine Garantie für Erfolg, Gefallen usw. am fertigen Werk. Der Kunde ist verpflichtet den Zeitrahmen, Aufwand, die Location und weitere Anforderung gemäss Offerte einzuhalten und insbesondere das Resultat während des Shootings noch vor Ort zu überprüfen. Ändern sich der Umfang, die Zeit, der Ort oder andere Anforderung während des Fotoshoots entgegen der Offerte, kann ich den Mehraufwand nach Preisliste ohne eine neue Offerte in Rechnung stellen. Sämtliche Anforderungen und wichtige Einzelheiten müssen vom Kunden schriftlich im Vorfeld jedes Auftrags kommuniziert werden. Für Schaden und Folgekosten aufgrund nicht schriftlich kommunizierter Anforderungen wird nicht gehaftet.

Mehrlieferung
Mehrlieferungen werden nicht in Rechnung gestellt und sind als Geschenk zu betrachten. 

Copyright & Lizenz:

Privatkunden
Privatkunden erwerben das uneingeschränkte private Nutzungsrecht. Wird Bild-, Film- oder Tonmaterial veröffentlicht (Social Media, Web, Print, Broadcast, etc.) so darf dies ausschliesslich in unveränderter Form erfolgen (keine Filter, veränderte Bildausschnitte, schwarz-weiss Umwandlung etc.).

Geschäftskunden
Geschäftskunden erwerben ein eingeschränktes Nutzungsrecht für Web und Kleinauflagen (<1000). Bei Grossauflagen oder einer umfangreichen geschäftlichen Nutzung wird eine entsprechende Nutzungslizenz per Offerte berechnet. Stellt sich erst im Nachhinein eine umfangreiche geschäftliche Nutzung heraus, darf ich die erweiterte Nutzungslizenz mit handelsüblichen Ansätzen in Rechnung stellen, auch wenn dies in der Offerte nicht explizit erwähnt war. Der Auftraggeber hat in diesem Fall umgehend unaufgefordert eine solche Nutzungsänderung zu kommunizieren. Ein "total buyout" ist optional und im Vorfeld zu verhandeln.

Übertragung der Nutzungsrechte
Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung liegt das ausschliessliche Nutzungsrecht beim Fotografen. Bei einer nichtkommerziellen öffentlichen Nutzung einzelner oder mehrerer Fotos vor vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrages erhöht sich der Gesamtbetrag um 50%. Bei einer kommerziellen Nutzung einzelner oder mehrerer Fotos vor vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrages erhöht sich der Gesamtbetrag um 100%.

Bildformate
Es werden grundsätzlich keine Rohdaten (RAW-Dateien) und/oder unbearbeitetes Material an den Kunden herausgegeben. Ein so genannter "Full Buyout" kann nur bei kommerziellen Grossaufträgen gesondert und im Vorfeld verhandelt werden.

Portfolio
Der Fotograf hat ein uneingeschränktes kommerzielles Nutzungsrecht an sämtlichen Bilddaten und darf diese - selbstverständlich anonymisiert - in sein Portfolio aufnehmen und zum Beispiel bei Angeboten und Schulungen verwenden (Web, Print und Film). Hierbei werden – auch auf Anfrage Dritter - keinerlei persönliche Daten preisgegeben.

Archiv
Ich bin sehr darum bemüht, Bilddaten möglichst lange aufzubewahren und zu sichern. In der Regel werden die Bilddaten zwei Jahre archiviert. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, seine Daten zu archivieren.

Gerichtsstand und Gültigkeit
Der Gerichtsstand ist der Kanton Aargau. Diese AGB gelten ab April 2026